Lexikon

Rechtshängigkeit

Streithängigkeit; Litispendenz
das Schweben (anhängig, rechtshängig sein) eines Rechtsstreits vor einem Gericht; sie beginnt in der Regel mit der Zustellung der Klage und endet mit deren Rücknahme, der Entscheidung oder einem Vergleich; im Strafprozess dauert sie vom Eröffnungsbeschluss bis zur Entscheidung oder bis zur Einstellung des Verfahrens. Ähnlich in Österreich die Streitanhängigkeit (§§ 232 ff. ZPO). Grundsätzlich ähnlich ist die Rechtshängigkeit auch im kantonalen Zivilprozessrecht der Schweiz geregelt.
Wissenschaft

Solarzelle statt Ladesäule

Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...

Das an der Donau gelegene Kraftwerk Jochenstein ist das zweitgrößte Laufwasserkraftwerk Deutschlands. ©picture alliance/Westend61/Wolfgang Weinhäupl
Wissenschaft

Die Schattenseiten der Wasserkraft

Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

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