Lexikon
Rechtshängigkeit
Streithängigkeit; Litispendenzdas Schweben (anhängig, rechtshängig sein) eines Rechtsstreits vor einem Gericht; sie beginnt in der Regel mit der Zustellung der Klage und endet mit deren Rücknahme, der Entscheidung oder einem Vergleich; im Strafprozess dauert sie vom Eröffnungsbeschluss bis zur Entscheidung oder bis zur Einstellung des Verfahrens. – Ähnlich in Österreich die Streitanhängigkeit (§§ 232 ff. ZPO). Grundsätzlich ähnlich ist die Rechtshängigkeit auch im kantonalen Zivilprozessrecht der Schweiz geregelt.
Wissenschaft
Solarzelle statt Ladesäule
Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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