Lexikon
Rechtshängigkeit
Streithängigkeit; Litispendenzdas Schweben (anhängig, rechtshängig sein) eines Rechtsstreits vor einem Gericht; sie beginnt in der Regel mit der Zustellung der Klage und endet mit deren Rücknahme, der Entscheidung oder einem Vergleich; im Strafprozess dauert sie vom Eröffnungsbeschluss bis zur Entscheidung oder bis zur Einstellung des Verfahrens. – Ähnlich in Österreich die Streitanhängigkeit (§§ 232 ff. ZPO). Grundsätzlich ähnlich ist die Rechtshängigkeit auch im kantonalen Zivilprozessrecht der Schweiz geregelt.
Wissenschaft
Wie Kinder sehen lernen
Bei neugeborenen Kindern reifen die für das Farbsehen zuständigen Sehzellen erst mit der Zeit heran. Doch genau darin könnte ein entscheidender Vorteil für die Sehfähigkeit liegen. Das zeigt ein Vergleich mit Kindern, die blind geboren wurden und erst später durch eine Operation ihr Augenlicht erlangt haben – direkt in voller...
Wissenschaft
Das E-Auto als Stromlieferant
Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...
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