Lexikon

Rechtshängigkeit

Streithängigkeit; Litispendenz
das Schweben (anhängig, rechtshängig sein) eines Rechtsstreits vor einem Gericht; sie beginnt in der Regel mit der Zustellung der Klage und endet mit deren Rücknahme, der Entscheidung oder einem Vergleich; im Strafprozess dauert sie vom Eröffnungsbeschluss bis zur Entscheidung oder bis zur Einstellung des Verfahrens. Ähnlich in Österreich die Streitanhängigkeit (§§ 232 ff. ZPO). Grundsätzlich ähnlich ist die Rechtshängigkeit auch im kantonalen Zivilprozessrecht der Schweiz geregelt.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn das Herz bricht

Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...

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Wissenschaft

Mehr Klarheit beim Klima

Computersimulationen gehören zu den wichtigsten Werkzeugen der Klimaforschung. Sie werden ständig weiter entwickelt – auch mit Künstlicher Intelligenz. von THOMAS BRANDSTETTER Die Computersimulationen der Klimaforscher haben gigantische Ausmaße angenommen. Auf Supercomputern mit einer Unmenge an Daten versuchen die...

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