Lexikon

Rundfunkrecht

die rechtliche Regelung des Hörfunks und des Fernsehens. Die Kompetenz zur Regelung des Rundfunkrechts steht den Ländern zu. Im Hinblick auf Artikel 5 GG (freie Meinungsäußerung, Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Presse) muss die Veranstaltung von Rundfunksendungen so organisiert sein, dass alle in Betracht kommenden gesellschaftlichen Kräfte Einfluss haben und zu Wort kommen.
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Wissenschaft

Medizin nach Maß

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Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...

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