Lexikon
Rundfunkrecht
die rechtliche Regelung des Hörfunks und des Fernsehens. Die Kompetenz zur Regelung des Rundfunkrechts steht den Ländern zu. Im Hinblick auf Artikel 5 GG (freie Meinungsäußerung, Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Presse) muss die Veranstaltung von Rundfunksendungen so organisiert sein, dass alle in Betracht kommenden gesellschaftlichen Kräfte Einfluss haben und zu Wort kommen.
Wissenschaft
Heute Übeltäter, morgen Held
Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.
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Wissenschaft
Am Kern der Zeit
Auf dem langen Weg zur hypergenauen Zeitmessung gibt es Fortschritte: Noch präziser als die heutigen Atomuhren sollen eines Tages sogenannte Kernuhren sein. von DIRK EIDEMÜLLER Die Menschheit hat verstanden, wie Sterne entstehen und vergehen, wie der Kosmos wächst, wie Tierarten sich entwickeln und aussterben. Doch nichts ist so...