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Rundfunkrecht

die rechtliche Regelung des Hörfunks und des Fernsehens. Die Kompetenz zur Regelung des Rundfunkrechts steht den Ländern zu. Im Hinblick auf Artikel 5 GG (freie Meinungsäußerung, Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Presse) muss die Veranstaltung von Rundfunksendungen so organisiert sein, dass alle in Betracht kommenden gesellschaftlichen Kräfte Einfluss haben und zu Wort kommen.

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