Lexikon

Schulbehörden

die mit der Schulverwaltung und Schulaufsicht betrauten staatlichen Stellen. Ihre Aufgaben und Organisation sind im Einzelnen landesrechtlich geregelt. Die Flächenstaaten haben ihre Schulbehörden zum Teil dreistufig gegliedert: oberste Schulbehörde ist der Kultusminister oder Kultussenator, mittlere Schulbehörden sind die Oberschulämter (auch Schulkollegien, Landesschulämter oder die Bezirksregierungen, Regierungspräsidenten), untere Schulbehörden sind die Schulämter oder Schulräte. Die unteren Schulbehörden betreuen meist die Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen, die mittleren die restlichen Schultypen.
Geistesblitz
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Entscheidende Ideen für die Lösung komplexer Probleme stellen sich mitunter in Form von Geistesblitzen ein. Doch kommen solche Aha-Momente tatsächlich wie aus dem Nichts? Videoaufzeichnungen von sechs Mathematikern, die an der Tafel an herausfordernden mathematischen Problemen knobeln, zeigen, dass sich ihr Verhalten bereits in...

Foto eines Säuglings
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