Lexikon
Shogun
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Schogunʃo-; japanisch
]Abkürzung für Seii Tai Shogun, („Oberbefehlshaber zur Unterwerfung der Barbaren“), ursprünglich vom japanischen Kaiser an Oberbefehlshaber der Truppen an der Nordgrenze verliehener Titel; 1192–1868 die Amtsbezeichnung des tatsächlichen Herrschers über Japan. Das Shogunat wurde zunächst von der Familie Minamoto in Kamakura, 1338–1573 von den Ashikaga und schließlich 1603–1867 von den Tokugawa ausgeübt. Die Shogune vereinigten die gesamte Regierungsgewalt in ihrer Person und beschränkten den machtlosen Kaiser (Tenno) als göttlichen Träger der Staatshoheit auf zeremonielle Funktionen, wie z. B. die Investitur der Shogune. Das Bakufu, die Shogunatsregierung, etablierte sich neben der kaiserlichen Regierung, vermochte jedoch ähnlich dem Kaiserhaus die vom Schwertadel beherrschten Provinzen nicht zu kontrollieren. Erst nach der Schlacht von Sekigahara 1600 konnten die Shogune, nunmehr auch oberste Lehnsherren über einen zentralistisch aufgebauten Staat, wirkliche Macht ausüben. 1867 musste der letzte Shogun Tokugawa Yoshinobu die Regierungsgewalt an den Kaiser zurückgeben.
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