Lexikon

Sportfischen

Sportangeln; Angelsport
im weiteren Sinne das z. B. in Deutschland auf Länderfischereigesetzen beruhende Recht, mit der Angelrute Fische zu fangen. Mit diesem Recht ist laut Fischereigesetz die Pflicht zur Hege der Gewässer und der Fische, mithin zum Arten- und Naturschutz verbunden. Aus diesem Grund ist die Sportfischerei in Deutschland über den Verband Deutscher Sportfischer, der die Sportfischerei im Deutschen Fischereiverband vertritt, als Naturschutzverband nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Es müssen bei der Fischereiausübung gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße für Fische beachtet werden. Darüber hinaus haben sich die Fischereivereine weiter gehende Pflichten auferlegt, um die von ihnen gepachteten Gewässer und Fischbestände zu schützen (zum Beispiel über das Fischereigesetz hinausgehende Schonzeiten und -gebiete, Vogelschutzzonen, Gewässeruntersuchungen, Fischereiaufsicht, Schutz gefährdeter Fischarten, Wiedereinbürgerung ausgestorbener Fischarten wie zum Beispiel Lachs, Meerforellen, Stör sowie Kleinfischarten). Organisation: Verband Deutscher Sportfischer (Sportverbände).
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