Lexikon

Steuertarif

Steuertarif: Progression
Steuertarif: Progression
Proportionaler Tarif, bei dem der Steuersatz gleichbleibt, und progressiver Tarif, bei dem der Steuersatz größer wird, und zwar beschleunigt, linear oder verzögert. Analoges gilt für den regressiven Tarif, bei dem der Steuersatz kleiner wird
systematische Zusammenstellung der je Einheit der Steuerbemessungsgrundlage zu zahlenden Steuersätze, ausgedrückt entweder in Geldeinheiten (Betragstarif) oder in Prozentsätzen (Satztarif). Man unterscheidet außerdem Proportional- und Progressionstarife, je nachdem, ob der Steuersatz mit wachsender Steuerbemessungsgrundlage gleich bleibt oder (beschleunigt, linear oder verzögert) mit ihr ansteigt.
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