Lexikon

Progressin

Steuerrecht
[
lateinisch
]
Steuertarif: Progression
Steuertarif: Progression
Proportionaler Tarif, bei dem der Steuersatz gleichbleibt, und progressiver Tarif, bei dem der Steuersatz größer wird, und zwar beschleunigt, linear oder verzögert. Analoges gilt für den regressiven Tarif, bei dem der Steuersatz kleiner wird
Tarifgestaltung in der Form, dass mit wachsender Bemessungsgrundlage der Steuersatz steigt, die zu zahlende Steuer also nicht nur absolut (proportional), sondern auch relativ (überproportional) zunimmt (Progressionstarif). In der Regel ist die Einkommensteuer als Progressivsteuer ausgestaltet. Eine besondere Form der steuerlichen Progression ist die Degression, bei der von einem Höchstplafond ausgegangen wird und die Steuersätze mit abnehmender Bemessungsgrundlage sinken. Gegensatz: Regression.
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