Lexikon
Progressiọn
Steuerrecht
[
lateinisch
]Steuertarif: Progression
Steuertarif: Progression
Proportionaler Tarif, bei dem der Steuersatz gleichbleibt, und progressiver Tarif, bei dem der Steuersatz größer wird, und zwar beschleunigt, linear oder verzögert. Analoges gilt für den regressiven Tarif, bei dem der Steuersatz kleiner wird
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