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Studienrat

seit 1918 Amtsbezeichnung für die fest angestellten (beamteten) Lehrer an höheren Schulen. Der Studienrat kann zum Oberstudienrat befördert werden. Leiter einer Vollanstalt ist der Oberstudiendirektor, stellvertretender Leiter einer Vollanstalt, Leiter einer nicht voll ausgebauten höheren Schule oder Fachrichtungsleiter der Studiendirektor. Die Ernennung zum Studienrat setzt das 1. Staatsexamen (Studienreferendar) nach dem Hochschulbesuch und das 2. Staatsexamen (Studienrat zur Anstellung) nach einem 2-jährigen Schulpraktikum (Studienreferendariat) voraus.

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