Lexikon
Studienrat
seit 1918 Amtsbezeichnung für die fest angestellten (beamteten) Lehrer an höheren Schulen. Der Studienrat kann zum Oberstudienrat befördert werden. Leiter einer Vollanstalt ist der Oberstudiendirektor, stellvertretender Leiter einer Vollanstalt, Leiter einer nicht voll ausgebauten höheren Schule oder Fachrichtungsleiter der Studiendirektor. Die Ernennung zum Studienrat setzt das 1. Staatsexamen (Studienreferendar) nach dem Hochschulbesuch und das 2. Staatsexamen (Studienrat zur Anstellung) nach einem 2-jährigen Schulpraktikum (Studienreferendariat) voraus.
Wissenschaft
Was ist Zeit?
Manche Fragen kann man problemlos formulieren. Und auf den ersten Blick sehen sie auch so aus, als könne man sie einfach beantworten. Aber wenn man ein bisschen genauer darüber nachdenkt, stellen sie sich schnell als extrem harte Nüsse heraus. „Was sollen wir denn heute essen?“ ist eine davon, wie alle bestätigen können, die...
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
Der Beitrag Bessere Böden erschien zuerst auf wissenschaft.de.