Lexikon

Urkundenfälschung

die Herstellung einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr; nach § 267 StGB strafbar; das Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer anvertrauten Urkunde durch einen Amtsträger oder Gleichgestellten (§ 133 Abs. 3 StGB); die Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB. Von der Urkundenfälschung zu unterscheiden ist die Falschbeurkundung.
In Österreich ist Urkundenfälschung strafbar nach §§ 223 ff. StGB; Strafschärfung bei öffentlichen Urkunden (§ 224). In der Schweiz ist Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB, die Erschleichung einer falschen Beurkundung nach Art. 253 StGB und Urkundenfälschung durch Amtspersonen nach Art. 317 StGB strafbar.
Einbruch
Wissenschaft

Einbrechen im Dienste der Wissenschaft

Ein Freiburger Kriminologen-Team schickt echte Einbrecher auf virtuelle Beutetour, um bei der Tat live über die Schulter blicken zu können. von ROLF HEßBRÜGGE und SALOME BERBLINGER Es ist dunkel, und nur hinter wenigen Fenstern brennt Licht. Ich gehe langsam die Straße entlang, vorbei an Einfamilienhäusern mit Backsteinfassade....

Mond, Vulkanismus
Wissenschaft

Die heiße Jugend des Mondes

Seine geologische Frühzeit verlief turbulenter als bisher gedacht: Als sich der junge Mond von der Erde entfernte, geriet er in eine Phase heftigen Vulkanismus. Das hat Konsequenzen für die Ermittlung des lunaren Alters. von THORSTEN DAMBECK Bei lange vergangenen Ereignissen kann man sich schon mal irren. Als gegen Mitte des 19....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon