Lexikon
Vermögensteuer
bis 1996 erhobene Steuer auf das Vermögen, die in Ergänzung zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer eine Mehrbelastung des „fundierten“ Einkommens bewirken sollte, ohne in die Substanz einzugreifen (nominelle Vermögensteuer). Bemessungsgrundlage war das nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Gesamtvermögen. Steuerpflichtig waren natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts u. a. Der Steuersatz betrug 0,5% bei natürlichen Personen und 0,6% bei Körperschaften; es gab einen Grundfreibetrag pro Person sowie zusätzlich persönliche Freibeträge wegen Alters und Erwerbsunfähigkeit. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 erklärte die Vermögensteuer für verfassungswidrig. Sie lief zum Ende des Jahres 1996 aus.

Wissenschaft
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Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...

Wissenschaft
Klonen für den Arterhalt
Im Kampf um das Überleben der vom Aussterben bedrohten Schwarzfußiltisse haben US-amerikanische Genetiker wichtige Durchbrüche erzielt. Ein Modell – auch für andere Arten? von ROMAN GOERGEN Die beiden neugeborenen Iltisse, die in den Schlagzeilen stehen, könnten auf den ersten Blick auch nur gewöhnliche Hausfrettchen sein. Doch...
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