Lexikon
Vermögensteuer
bis 1996 erhobene Steuer auf das Vermögen, die in Ergänzung zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer eine Mehrbelastung des „fundierten“ Einkommens bewirken sollte, ohne in die Substanz einzugreifen (nominelle Vermögensteuer). Bemessungsgrundlage war das nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Gesamtvermögen. Steuerpflichtig waren natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts u. a. Der Steuersatz betrug 0,5% bei natürlichen Personen und 0,6% bei Körperschaften; es gab einen Grundfreibetrag pro Person sowie zusätzlich persönliche Freibeträge wegen Alters und Erwerbsunfähigkeit. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 erklärte die Vermögensteuer für verfassungswidrig. Sie lief zum Ende des Jahres 1996 aus.
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