Lexikon
Volkskommune
frühere Verwaltungseinheit der kollektiven Landwirtschaft in China. Nach Abschluss der Kollektivierung (1956) gab es 700 000 Produktionsgenossenschaften (meist je ein Dorf umfassend) mit 127 Mio. Bauernhaushalten. Diese wurden 1958 zu 27 000 Volkskommunen zusammengefasst. Die Volkskommune übernahm das gesamte Kollektiveigentum sowie die Häuser und Viehbestände ihrer Mitglieder; zugleich war sie ein Organ der Staatsmacht und löste die bisherigen örtlichen Verwaltungsbehörden ab. Der Arbeitseinsatz der Mitglieder wurde nahezu militärisch organisiert. Die Volkskommune gliederte sich in Produktionsbrigaden (oft mit den früheren Produktionsgenossenschaften identisch) und Produktionsgruppen (20–30 Haushalte). Die Parteiführung bezeichnete die Schaffung der Volkskommunen als großen Schritt auf dem Weg zum Endstadium der kommunistischen Gesellschaft. Schwere wirtschaftliche Rückschläge erzwangen jedoch schon 1959 eine Dezentralisierung der Volkskommunen; die Produktionsbrigade und später auch die Produktionsgruppe erhielten größere Befugnisse. Nach dem Tod Mao Zedongs verloren die Volkskommunen weiter an Bedeutung. Seit 1979 wurde das „Verantwortlichkeitssystem“ eingeführt, das den einzelnen Bauernhaushalten weit gehende Freiheit in der Nutzung des weiterhin kollektiven Bodens einräumte. Die neue Verfassung von 1982 entzog den Volkskommunen ihre staatlichen Verwaltungsfunktionen und löste sie damit de facto auf.
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