Lexikon

Volksrichter

allgemein Laienrichter. In der DDR hießen Volksrichter die nach ihrer politischen Zuverlässigkeit ausgewählten und eingesetzten Richter ohne juristische Vorbildung, die bis 1954 auf sog. Volksrichter-Lehrgängen geschult wurden. Die Volksrichter mussten bis 1960 das Staatsexamen nachholen.
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Wissenschaft

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