Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Garantiert vertraulich
Die Quantenphysik macht es möglich, abhörsicher zu kommunizieren. Nun suchen Wissenschaftler nach Wegen, sie in eine alltagstaugliche Technik umzusetzen. von MICHAEL VOGEL Einkaufen im Internet – das ist für viele inzwischen selbstverständlich: Webseite aufrufen, Produkt auswählen, zur Kasse gehen, bezahlen – fertig. Für die...
Wissenschaft
Der Wetterfrosch in uns
Kopfschmerzen und Müdigkeit infolge eines Wetterumschwungs: Ist das nur Einbildung – oder beeinflusst er tatsächlich das Wohlbefinden mancher Menschen? von JÜRGEN BRATER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Der Wetterbericht im Fernsehen hat es angekündigt: Mit Sonnenschein und angenehmen Wohlfühltemperaturen...