Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Die scheuen Giganten
Planeten ferner Sterne werden wahrscheinlich von riesigen Monden umkreist, die alle Trabanten im Sonnensystem weit in den Schatten stellen. von THORSTEN DAMBECK Entdeckungen sind das tägliche Geschäft der Astronomen. Größtenteils liegt das an immer leistungsfähigeren Instrumenten und ausgefeilteren Methoden, mit denen der Himmel...
Wissenschaft
Graben, bevor es zu spät ist
Wenn Baumaschinen oder die Folgen des Klimawandels archäologische Zeugnisse bedrohen, bedeutet das: schnellstens retten, was noch zu retten ist. von LEONI HELLMAYR Die Fotos, die Ivana Puljiz Anfang dieses Jahres gemacht hat, zeigen die Szenen einer archäologischen Grabung am Ufer eines großen Sees inmitten einer kargen...