Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Was Krakenarme so beweglich macht
Kraken bewegen sich und vor allem ihre Arme mit einzigartiger Geschicklichkeit. Sie können sie in nahezu alle Richtungen verdrehen und krümmen und sogar ihre Saugnäpfe verformen und unabhängig voneinander bewegen. Wie das den Kopffüßern gelingt, haben nun Forschende mittels hochauflösender Analysen der Krakenarm-Nerven...
Wissenschaft
Elektronen im fraktalen Gefängnis
Erstmals wurde eine gebrochene Dimensionalität bei Elektronen entdeckt, die in einem atomaren Fraktal eingeschlossen sind. von DIRK EIDEMÜLLER Fraktale Gebilde sind mit ihrer vielfachen Selbstähnlichkeit nicht nur sehr ästhetisch, sondern auch unter mathematischen Gesichtspunkten ziemlich kurios. Dabei sind Fraktale...