Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Elefant nutzt Wasserschlauch als raffinierten Duschkopf
Der Mensch ist nicht das einzige Wesen im Tierreich, das Werkzeuge verwendet. Auch Schimpansen, Delfine, Krähen und Elefanten sind beispielsweise für ihre Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen wie Stöcken bekannt. Jetzt haben Biologen überraschend entdeckt, dass Elefanten im Berliner Zoo auch bemerkenswert gut mit Wasserschläuchen...
Wissenschaft
Leben nach dem Krebs
Die Zahl der sogenannten Cancer Survivors steigt. Doch die psychischen Folgen der Krebserkrankung beeinträchtigen die Betroffenen langfristig massiv. von DANIELA LUKAßEN-HELD In Deutschland leben rund 4,5 Millionen Menschen mit und nach einer Krebserkrankung. Mehr als 60 Prozent von ihnen sind nach Angaben des Deutschen...