Lexikon
Laienrichter
nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin (Schöffen) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es in Deutschland Laienrichter in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit; ihre Gesamtzahl beträgt rund 60 000 gegenüber annähernd 21 000 Berufsrichtern.
Wissenschaft
Klimarettung wäre so einfach
Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...
Wissenschaft
Heilung im Takt der Natur
Berücksichtigen Ärzte biologische Körperabläufe zu bestimmten Zeiten des Tages, erhöht dies oft die Wirksamkeit von Medikamenten und Therapien. Text: JÜRGEN BRATER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Sich den Kopf anzuschlagen, ist bestimmt kein Vergnügen. Aber wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert, dann am...