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23. März 1950  -  Ein Münchner Schwurgericht spricht zwei ...

Ein Münchner Schwurgericht spricht zwei ehemalige Gestapo-Chefs von der Anklage der Beihilfe zum Totschlag in mindestens 20 Fällen frei, obwohl die Taten nachgewiesen wurden. Nach Ansicht der Laienrichter haben die Angeklagten auf höheren Befehl gehandelt und können deshalb nicht bestraft werden.

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