Lexikon

Waffengebrauch

die Befugnis staatlicher Waffenträger, ihre Waffe zu gebrauchen. Durch besondere Vorschriften ist der Gebrauch von Schusswaffen auf eng begrenzte Fälle beschränkt. In den Ländern bestehen für deren Beamte entsprechende Vorschriften. Zwang.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon