Lexikon
Landfriede
ein Gesetz oder Vertrag zur Friedenswahrung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft. Der Landfriede geht zurück auf die Gottesfriedensbewegung, die Ende des 10. Jahrhunderts in Südfrankreich entstand. Hierbei suchte die Kirche Gewalttaten, besonders die Fehde, zu steuern, stellte gewisse Personen (z. B. Frauen, Geistliche, Kaufleute) und Sachen (Kirchen, Häuser, Ackergeräte u. a.) unter den Schutz Gottes (lateinisch pax Dei) und beschränkte Fehde wie Waffengebrauch auf bestimmte Tage (treuga Dei). Dagegen ging der Landfriede im Hl. Römischen Reich vom Staat aus. Er zielte auf Bekämpfung von Gewaltverbrechen und Herstellung eines allgemeinen Friedenszustands für das ganze Reich (Reichslandfriede) oder nur für einzelne Gebiete (Provinziallandfriede). Seit dem 13. Jahrhundert erließen Landesherrn Territoriallandfrieden, später kam es zu Landfriedensbünden und -einungen der Städte, Herren und Fürsten. Diese Landfrieden waren meist zeitlich begrenzt, bis der Ewige Landfriede des Wormser Reichstags von 1495, der endgültig die Fehde abschaffte, Geltung auf immer beanspruchte.
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