Lexikon

Wahlgeheimnis

das Recht des Wählers darauf, dass seine Stimmabgabe anderen nicht gegen seinen Willen bekannt gegeben wird. Verletzung des Wahlgeheimnisses ist in Deutschland nach § 107c StGB strafbar. Ähnlich in Österreich nach § 268 StGB und in der Schweiz nach Art. 283 StGB.
Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht aufrecht vor blauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Moderne Sisyphusse

Experimentelle Forschung braucht Geld. Manchmal viel Geld. Wenn man als Wissenschaftler an einem nicht industriellen Forschungsinstitut arbeitet – also beispielsweise einer Universität oder einem Max-Planck-Institut –, spendieren hierzulande in aller Regel steuerfinanzierte Fördergeber wie das Bundesforschungsministerium, die...

Wissenschaft

Strom aus Licht

Seit fast 200 Jahren ist bekannt, dass Sonnenlicht Strom erzeugen kann. Dennoch führte die Photovoltaik lange ein Schattendasein. Erst mit der Energiewende wurde sie populär – und ist heute ein gigantisches Forschungsfeld. von Rainer Kurlemann Als Alexandre Becquerel im Jahr 1839 den photoelektrischen Effekt entdeckte, war die...

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