Lexikon
Wahlgeheimnis
das Recht des Wählers darauf, dass seine Stimmabgabe anderen nicht gegen seinen Willen bekannt gegeben wird. Verletzung des Wahlgeheimnisses ist in Deutschland nach § 107c StGB strafbar. Ähnlich in Österreich nach § 268 StGB und in der Schweiz nach Art. 283 StGB.
Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]
Der...
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...
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