Lexikon

Wahlgeheimnis

das Recht des Wählers darauf, dass seine Stimmabgabe anderen nicht gegen seinen Willen bekannt gegeben wird. Verletzung des Wahlgeheimnisses ist in Deutschland nach § 107c StGB strafbar. Ähnlich in Österreich nach § 268 StGB und in der Schweiz nach Art. 283 StGB.
Mann, Handschlag, Sand
Wissenschaft

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...

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Wissenschaft

Mit Übelkeit unterwegs

Warum vielen Menschen auf Reisen schlecht wird, und wie man dagegen antrainieren kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der Blick aus dem Fenster kann noch so spektakulär sein – wenn es einem bei der Fahrt mit Pkw, Bus oder Schiff speiübel wird, ist es mit der Begeisterung schnell vorbei. Die Ursache einer solchen Reisekrankheit...

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