Lexikon

Wirtschaftsstrafkammer

eine große Strafkammer des Landgerichts, die speziell für Wirtschaftsstrafsachen zuständig ist (u. U. für die Bezirke mehrerer Landgerichte), so für Verfahren wegen Straftaten gegen Steuer- u. Zollgesetze, Insolvenzstraftaten, Subventionsbetrug, aber auch für allg. Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Wucher, soweit zu ihrer Beurteilung besondere wirtschaftl. Kenntnisse erforderlich sind.

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