Gesundheit A-Z
Festbeträge
festgesetzte Preisgrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arznei- und Hilfsmittel bezahlen. Festbeträge werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Medikamente neu festgelegt, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dafür ausgewählt hat. Der Preis soll sich nach der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung mit Arznei- bzw. Hilfsmitteln richten. Verordnet ein Arzt ein Arznei- oder Hilfsmittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient diese Differenz selbst übernehmen.
Wissenschaft
Ammoniak statt Wasserstoff?
Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...
Wissenschaft
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...
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