Gesundheit A-Z

Festbeträge

festgesetzte Preisgrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arznei- und Hilfsmittel bezahlen. Festbeträge werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen für die Medikamente neu festgelegt, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dafür ausgewählt hat. Der Preis soll sich nach der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung mit Arznei- bzw. Hilfsmitteln richten. Verordnet ein Arzt ein Arznei- oder Hilfsmittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient diese Differenz selbst übernehmen.

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon