Gesundheit A-Z
Transplantationsgesetz
1997 verabschiedetes Gesetz, das die Entnahme, Verpflanzung und die Verteilung von Geweben oder Organen zur Transplantation rechtlich regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt wurde. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods des Spenders. Hat er zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Wissenschaft
Der Flaschenhals der Energiewende
Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...
Wissenschaft
Kühlen per Festkörper
Elektrokalorische Materialien gelten als energiesparende Alternative zu heutigen Kühlmethoden. Nach zäher Grundlagenforschung kommen sie nun in Anwendungsnähe. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt wird heißer. Der Klimawandel sorgt bereits heute in einigen Weltregionen für unerträgliche Temperaturen. Und wenn die Prognosen recht behalten...