Gesundheit A-Z

Transplantationsgesetz

1997 verabschiedetes Gesetz, das die Entnahme, Verpflanzung und die Verteilung von Geweben oder Organen zur Transplantation rechtlich regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt wurde. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods des Spenders. Hat er zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
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Wissenschaft

Was wissen die Aliens?

Es gibt über 2000 benachbarte Sternsysteme, von wo aus sich die Erde entdecken ließe. In Dutzenden davon könnten hypothetische Außerirdische sogar unsere Radio- und TV-Signale auffangen. von THORSTEN DAMBECK Herzliche Grüße an alle“, lautet die deutschsprachige Kurzbotschaft, die seit 1977 zu den Sternen fliegt. Zu Beginn dieses...

Wissenschaft

»Der digitale Patient«

Wie sich Krankheitsverläufe und Therapieerfolge künftig besser vorhersagen lassen, erläutert Theresa Ahrens vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern. Das Gespräch führte CHRISTIAN JUNG Frau Dr. Ahrens, was kann man sich unter einem digitalen Patienten-Zwilling vorstellen? In der...

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