Gesundheit A-Z

Transplantationsgesetz

1997 verabschiedetes Gesetz, das die Entnahme, Verpflanzung und die Verteilung von Geweben oder Organen zur Transplantation rechtlich regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt wurde. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods des Spenders. Hat er zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Spielendes Mädchen
Wissenschaft

Wie Musik in Spielzeugwerbung Gender-Stereotype prägt

Puppen für Mädchen, Autos für Jungs: Von klein auf werden Kinder mit Geschlechterstereotypen konfrontiert. Die Werbung betont diese Zuteilung, indem sie beispielsweise Produkte für Mädchen in pink gestaltet und Kinder des jeweils „passenden“ Geschlechts mit dem Produkt abbildet. Eine Studie zeigt nun, dass sogar die Musik in...

Älterer Mann mit weißen Haaren, trägt VR-Headset und hält zwei Controller. Trägt rote Pullover.
Wissenschaft

»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«

Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...

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