Lexikon
Transplantatiọnsgesetz
Gesetz vom 5. 11. 1997 in der Fassung vom 4. 9. 2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Wissenschaft
Perlenkette im Plasma
Seit vielen Jahren wundern sich Forscher, warum sich in einem ionisierten Gas Reihen aus Staubpartikeln bilden können. Nun ist das Rätsel gelöst. von DIRK EIDEMÜLLER Das Plasmakristall-Experiment ist die älteste noch in Betrieb befindliche Versuchsreihe an Bord der Internationalen Raumstation (ISS). Seit rund zwanzig Jahren ist...
Wissenschaft
„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“
Fraunhofer-Experte Robert Miehe erklärt, wie Forscher einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft voranbringen wollen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Miehe, um fossile Rohstoffe zu sparen und zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, ist oft von einer Bioökonomie die Rede. Was ist das? Die Bioökonomie ist ein Begriff, der...
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