Lexikon
Transplantatiọnsgesetz
Gesetz vom 5. 11. 1997 in der Fassung vom 4. 9. 2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Wissenschaft
Galaktische Gesetzgebung
Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? von RÜDIGER VAAS Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften,...
Wissenschaft
Ein Zwilling der Zelle
Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...