Lexikon
Transplantatiọnsgesetz
Gesetz vom 5. 11. 1997 in der Fassung vom 4. 9. 2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Ursprünge unseres Gehörs
Säugetiere haben ein empfindliches Gehör, mit dem sie Töne und Geräusche einen breiten Frequenzbereich wahrnehmen können. Dafür sorgt das Mittelohr, dessen Trommelfell die Schallwellen aus der Luft aufnimmt und über die Gehörknöchelchen weiterleitet. Doch wann hat sich diese Struktur entwickelt? Eine Studie zeigt nun anhand von...
Wissenschaft
Wie künstliche Intelligenz Umfragen manipulieren kann
Wie beliebt sind bestimmte Politiker? Welche Marktchancen hat ein neues Produkt? Um solche Fragen zu beantworten, kommen häufig Online-Umfragen zum Einsatz. Doch immer besser werdende KI-Sprachmodelle bedrohen die Aussagekraft solcher Erhebungen. Zwar bauen viele Umfragetools Tests ein, um computergenerierte Antworten zu erkennen...