Lexikon
Transplantatiọnsgesetz
Gesetz vom 5. 11. 1997 in der Fassung vom 4. 9. 2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Wissenschaft
Die große Lücke
Meteoriten sind Archive der Vergangenheit. Neue Untersuchungen an ihnen legen nahe: Die Entstehung des Riesenplaneten Jupiter sorgte für die Trennung des Sonnensystems in einen inneren und einen äußeren Bezirk. von THOMAS BÜHRKE Im Dezember 2020 landete in der australischen Wüste eine diskusförmige Kapsel an einem Fallschirm. Sie...
Wissenschaft
Ist das Ende des Mooreschen Gesetzes nahe?
Mein erster eigener Computer war ein Commodore 128, dessen Mikroprozessoren 1,4 Millionen Instruktionen pro Sekunde ausführen konnte. Damit war er Ende der 80er-Jahre durchaus ein potenter Heimrechner. Heute dagegen schreibe ich diesen Text auf einem Laptop, der – obwohl er bereits etwas in die Jahre gekommen ist – mehrere...
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