Lexikon

Transplantatinsgesetz

Gesetz vom 5. 11. 1997 in der Fassung vom 4. 9. 2007, das die Entnahme und Verpflanzung (Transplantation) von Organen regelt. Das Gesetz legt fest, dass eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, durch zwei Ärzte festgestellt ist. Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme ist die Diagnose des Hirntods. Hat der Spender zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen, können auch Angehörige einer Organentnahme zustimmen. Das Transplantationsgesetz enthält außerdem umfassende Bestimmungen zur Organvermittlung und ein Verbot des Organhandels.
Strom, Stahlproduktion
Wissenschaft

Aus Warm und Kalt wird Strom

Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...

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Das Dilemma mit dem grünen Tee

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