Wahrig Herkunftswörterbuch

Klausel

einschränkende, vorbehaltende Nebenbestimmung (in Verträgen)
aus
lat.
clausula „Schlusssatz, Schlussworte“, als juristischer Fachausdruck „Schlussformel eines Gesetzes“, überhaupt „Gesetzesformel“, zu
lat.
claudere „schließen“

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