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12. März 2008  -  Parteien dürfen kleine Anteile am ...

Parteien dürfen kleine Anteile am Privatfunk halten: Politische Parteien dürfen kleine Anteile an privaten Rundfunksendern halten. Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine Klausel im hessischen Privatfunkgesetz für verfassungswidrig, die Parteien jegliche auch nur indirekte Beteiligung untersagt.

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