Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Klausur:
Das Wort geht auf das lateinische Verb
claudere
für „schließen“ zurück.
Klausur
, im 15. Jahrhundert vom spätlateinischen
clausura
entlehnt, bezeichnet ursprünglich den Aufenthalt bzw. das Leben in Abgeschiedenheit sowie den abgeschlossenen Teil eines Klosters. Daraus entstanden Begriffe wie
Klausurtagung
für eine nicht öffentliche Sitzung oder
Klausur(arbeit)
für eine Prüfung in einem abgeschlossenen Raum (meist unter Aufsicht).
Die lateinische Wurzel ist darüber hinaus in einer ganzen Reihe weiterer Wörter erhalten:
exklusiv
abgesondert, sehr vornehm;
exklusive
ausschließlich;
inklusive
einschließlich;
Klause
kleines Zimmer, Einsiedelei;
Klausel
einschränkende Bestimmung in Verträgen, Gesetzen (von lateinisch
clausula
„Schlusssatz“);
Klausner
jemand, der in einer Einsiedelei wohnt;
Klaustrophilie
Neigung, sich abzusondern, einzuschließen;
Klaustrophobie
Angst vor Aufenthalt in geschlossenen Räumen;
Kloster
Gesamtheit der Gebäude einer geschlossenen Gemeinschaft von Mönchen oder Nonnen (von lateinisch
claustrum
„Schloss“, „Bollwerk“).
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