Lexikon
Transplantatiọn
[
lateinisch
]Transplantation
Transplantation
© wissenmedia
Übertragung von Körpergeweben oder Organen zum Ersatz für geschädigte, funktionsuntüchtige Gewebe oder Organe. Zu unterscheiden ist die Übertragung körpereigenen Gewebes von einem Körperteil auf einen anderen (autogene oder autologe Transplantation) und die Übertragung von Geweben und Organen von einem Menschen auf einen anderen (allogene oder homologe Transplantation) sowie die Organübertragung zwischen Individuen verschiedener Arten, etwa vom Tier auf den Menschen (xenogene oder heterologe Transplantation). Letztere Transplantationsart bietet bislang wegen großer genetischer Unterschiede (Unverträglichkeitsreaktionen) und ethischer Bedenken nur begrenzte Möglichkeiten.
Die autogene Transplantation verläuft in der Regel problemlos, da körpereigene Gewebe verwendet werden, z. B. Eigenhautverpflanzungen nach Verbrennungen, Gefäßtransplantationen, etwa von Venen aus dem Bein als Ersatz für kranke Herzkranzgefäße, Knochentransplantationen und Herzklappentransplantationen. Das verpflanzte Gewebe wächst meist ohne Komplikationen in der neuen Umgebung wieder an.
Bei der allogenen Transplantation ist das Hauptproblem die Unverträglichkeitsreaktion (Abstoßungsreaktion) zwischen Spenderorgan und Empfängerorganismus. Dabei handelt es sich um eine Reaktion des Immunsystems, das das Spenderorgan als fremd erkennt und zerstört, d. h. abstößt. Die Fremderkennung ist die Folge der genetisch festgelegten individuell verschiedenen Oberflächenantigene der Körperzellen. Gegen fremde Zellantigene bildet ein Organismus Antikörper (Antigen-Antikörper-Reaktion), und es kommt zur Transplantatabstoßung. Diese Reaktion ist um so schwächer, je geringer die genetischen Unterschiede zwischen Spender und Empfänger sind, d. h., je größer die Übereinstimmung der Gewebeeigenschaften (Histokompatibilität) ist. Daher versucht man heute, mittels Gewebetypisierung ein Spenderorgan zu finden, das in seinen Oberflächenantigenen möglichst weitgehend mit dem Empfänger übereinstimmt. Trotzdem ist zusätzlich eine medikamentöse Behandlung zur Unterdrückung der Immunreaktion (Immunsuppression) notwendig. Diese muss lebenslang durchgeführt werden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Transplantation von Hornhaut und Gehörknöchelchen, die keine Abstoßungsreaktion hervorrufen. Am häufigsten ist die Transplantation von Nieren, es folgen die Transplantation von Herz bzw. Herz und Lungen, Knochenmark, Leber und Bauchspeicheldrüse. Transplantationsgesetz.
Transplantation: Niere
Nierentransplantation
© Corbis/Bettmann
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