Lexikon

Orgnspender

eine Person, der zum Zweck der Transplantation Organe oder Gewebeteile entnommen werden. In der Regel handelt es sich um durch Hirntod Verstorbene, die persönlich mittels eines Organspenderausweises ihr Einverständnis erklärt haben oder deren Angehörige einer Organentnahme zustimmen, seltener um lebende, meist verwandte Personen, die Organe oder Gewebeteile zugunsten eines kranken Empfängers spenden. Die Entnahme von Organen wird in Deutschland seit 1997 durch das Transplantationsgesetz juristisch geregelt.
Bakterien, klein
Wissenschaft

Winzlinge am Werk

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Gehirn
Wissenschaft

Sanfter Strom

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