Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Jurisdiktion
Ju|ris|dik|ti|onRechtsprechung, Gerichtsbarkeit
[<
lat.
iurisdictio,
Gen. –onis,
„Handhabung des Rechts in Zivilsachen, Zivilgerichtsbarkeit“, < ius,
Gen. iuris,
„Recht“ und dictio,
Gen. –onis,
„das Sprechen“]Weitere Artikel auf wissenschaft.de
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