Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

konzedieren

kon|ze|die|ren
V.
3, hat konzediert; mit Dat. u. Akk.
jmdm. etwas k.
zugestehen, einräumen, erlauben;
jmdm. ein Recht k.
[< 
lat.
concedere
„den Vorrang lassen, zugestehen, erlauben“, eigtl. „beiseitetreten, Platz machen“, < 
con
(verstärkend) „gänzlich“ und
cedere
„zurückweichen, sich fügen, nachgeben“]

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