Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Obiter  Dictum

bi|ter  Dc|tum
n.
,
, Dc|ta
; Rechtsw.
juristische Ausführungen im Zusammenhang mit der Urteilsfindung, die allerdings nicht maßgebend für das letztlich gefällte Urteil sind
[
lat.
, „das beiläufig Bemerkte“]