Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Sequester

Se|qus|ter
I.
n.
abgestorbenes Gewebe, Knochenstück
II.
m.
behördlich eingesetzter Verwalter oder Verwahrer
[
lat.
, „Mittelsperson, bei der eine Streitsache, meist Geld, bis zum Ende des Prozesses niedergelegt werden kann“, dann auch „niedergelegte (= von den Parteien abgelöste) Sache“, dann übertragen auf „abgelöstes, totes Gewebe“]
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Wissenschaft

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Wissenschaft

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