Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
verhandlungsfähig
ver|hạnd|lungs|fä|hig 〈
Adj.
〉 1.
als Verhandlungsgegenstand geeignet;
ein ~er Vorschlag
2.
unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte zur Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung fähig;
der Angeklagte ist nicht v.
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