Lexikon

Fahrrad

Laufrad
Laufrad
einspuriges Straßenfahrzeug mit zwei Rädern, angetrieben durch Muskelkraft. Die Technik des Radfahrens besteht in der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts durch Lenken mit dem Vorderrad. Ein Fahrrad besteht aus dem Rahmen, den Rädern, der Lenkvorrichtung, dem Antrieb, den Bremsen, dem Sitz und dem Zubehör. Die Räder bestehen aus den Naben, den Drahtspeichen, den Felgen aus Stahl oder Leichtmetall und der Bereifung. Das Vorderrad ist von der Lenkgabel gefasst, die im Steuerkopfrohr des Rahmens drehbar gelagert ist und durch die Lenkstange gedreht werden kann. Zum Antrieb dient die Tretkurbel, die über eine Kettenradübersetzung auf das Hinterrad wirkt, das sich mittels der Freilaufnabe (Freilauf) auch bei stillstehender Tretkurbel frei drehen kann. Zur besseren Anpassung der Tretkraft an den Fahrwiderstand benutzt man veränderliche Übersetzungen (Gangschaltungen: Ketten- und Nabenschaltungen). Gebräuchliche Bremsvorrichtungen sind: Felgenbremsen; Nabenklotzbremsen; am wirksamsten in Verbindung mit der Freilaufnabe: Rücktrittbremsen, die auf einen Kegel oder die Innenwand der Hinternabe wirken; Scheibenbremsen, die hauptsächlich am Vorderrad eingesetzt werden, da beim Bremsen eine Gewichtsverlagerung nach vorne stattfindet; Hydraulik-Bremsen, die sich für Schnellfahrer eignen. Wichtiges, durch Verkehrsvorschriften angeordnetes Zubehör: Scheinwerfer, Rücklicht, Frontreflektor, zwei Heckreflektoren und Speichenreflektoren.
Fahrrad
Fahrrad
Fahrradtypen:
Je nach dem Verwendungszweck kann man die Fahrräder in folgende Gruppen unterteilen: Stadträder/City-Bikes, die sich für allgemeine Erledigungen im Wohnumfeld eignen, die robusteren Trekkingräder sowie Tourenräder, die geländegängigen Mountain-Bikes, All-Terrain-Bikes und Rennsporträder. Das All-Terrain-Bike (ATB) ist eine für den Straßenverkehr geeignete Abwandlung des Mountain-Bikes. Besondere Gruppen stellen die folgenden Räder dar: Liegeräder, Kinderfahrräder, Kunstfahrräder: ohne Freilauf, Kettenübersetzung 1:1, gerade Vordergabel, die um 360° schwenkbar ist; Tandemfahrräder: für zwei hintereinander sitzende Personen; Transportfahrräder: mit doppeltem Rahmen und einem großen Gepäckträger über dem kleinen Vorderrad; Räder für Behinderte, z. B. für Beinamputierte mit einseitigem Kurbelstummel oder Pendeltriebwerk.

Geschichte

1817 erfand C. Freiherr Drais von Sauerbronn die „Laufmaschine“ (Draisine, Straßenverkehr); 1861 entstand das Velociped (Hochrad) von P. Michaux (Frankreich); 1884 bauten Starley und Sutton (England) das Niederrad mit Kettenübersetzung zum Hinterrad; 1888 benutzte J. B. Dunlop (Irland) erstmalig Luftreifen; 1896 erhielt das Fahrrad die Karbidlaterne; 1904 erfand Ernst Sachs die „Torpedo“-Freilaufnabe und die Rücktrittbremse; 1920 kam die elektrische Fahrradbeleuchtung auf. Nach 1945 verbreitete sich das Fahrrad mit Hilfsmotor.
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