Lexikon

Großunternehmen

Großunternehmung
ein nach Zahl der Beschäftigten, Höhe des Kapitals oder des Umsatzes überdurchschnittlich großes Unternehmen. Nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 sind Großunternehmen, die nicht die Rechtsform der AG haben, zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn zwei von den drei folgenden Merkmalen für sie zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatz über 130 Mio. Euro, mehr als 5000 Beschäftigte.
Stempel mit umgedrehter Aufschrift
Wissenschaft

Kranke duften anders

Warum viele Krankheiten einen charakteristischen Duft haben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Vor ein paar Jahren ging eine erstaunliche Meldung durch die Presse: Eine Frau in Schottland hatte gerochen, dass ihr Mann krank war. Und zwar lange bevor er selbst an sich etwas Ungewöhnliches entdeckt oder irgendwelche Symptome gezeigt...

Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
Wissenschaft

Es werde Licht!

Noch heute künden über 400 Photonen in jedem Kubikzentimeter des Weltraums vom ersten Licht im Universum. Deutlich mehr Lichtteilchen gelangen von der Sonne zu uns – nachdem sie zuvor Hunderttausende Jahre durch unseren Stern geirrt sind. von Rüdiger Vaas Als man das TV-Programm früher noch analog über eine Fernsehantenne empfing...

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