Lexikon
Monopọl
[
das; griechisch, „Alleinverkauf“
]eine Marktkonstellation, bei der das Gesamtangebot eines Guts (Angebotsmonopol), seltener die Gesamtnachfrage nach einem Gut (Nachfragemonopol, Monopson) in einer Hand (beim Monopolisten) vereinigt ist. Beim bilateralen Monopol stehen sich zwei Monopolisten gegenüber. Das Wesen des Monopols besteht in der marktbeherrschenden Machtstellung durch Ausschaltung des Wettbewerbs. Der Monopolist kann seine Verhaltensweise im Markt frei bestimmen; bei seiner Preisfestsetzung hat er nur die Reaktionen der Nachfrager zu berücksichtigen; die erzielten Gewinne (Monopolgewinne, Monopolrenten) sind meist höher als bei freiem Wettbewerb, zugleich kann eine relativ geringere Menge auf den Markt gebracht werden (Folge ist eine Schlechterversorgung zu überhöhten Preisen). Zur Sicherung seiner Machtstellung versucht der Monopolist, anderen Unternehmen den Zugang zu seinem Markt zu erschweren. Monopole in reiner Form sind selten anzutreffen (dies setzt einen geschlossenen Markt und das Fehlen von Substitutionsgütern voraus).
Formen des Monopols
1. natürliches Monopol, vorwiegend bei ausschließlichen Vorkommen eines Rohstoffs. – 2. rechtliches Monopol, fußt auf dem vom Staat selbst genutzten (Staatsmonopol) oder delegierten Recht (z. B. das ausschließliche Nutzungsrecht einer Erfindung durch den patentrechtlich geschützten Erfinder), ein Unternehmen als Monopol zu betreiben; besondere Formen sind das Finanzmonopol und das Außenhandelsmonopol (das Ausschließlichkeitsrecht des Staates, Außenhandel zu treiben, z. B. in der ehemaligen Sowjetunion). – 3. gesellschaftliches (vertragliches, organisatorisches) oder Kollektivmonopol, bei einheitlichem Vorgehen aller Einzelanbieter (Einzelnachfrager) auf einem Markt (z. B. Kartelle). In wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnungen werden Monopolbildungen als freiheits- und leistungsschädlich bekämpft. Parallel hierzu laufen Maßnahmen zur Einschränkung und Überwachung der Macht von Großunternehmen (Trusts), z. B. die Antitrustgesetze der USA.
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