Lexikon
Handelsniederlassung
der beim Handelsregister anzumeldende örtliche Mittelpunkt des kaufmännischen Geschäftsbetriebs; Inbegriff aller zu diesem Betrieb vereinigten Produktionsmittel, einschließlich Forderungen, Schulden und Kundschaft. Er braucht mit dem Wohnort des Kaufmanns nicht zusammenzufallen. Der Kaufmann kann mehrere Handelsniederlassungen an einem oder mehreren Orten gleichberechtigt nebeneinander oder als Haupt- und Zweigniederlassung betreiben.
Wissenschaft
Perfect Timing
Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...
Wissenschaft
Reisen zu Dunklen Orten
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