Lexikon

Österreichisch-Ungarische Monarchie

der amtliche Namen von Österreich-Ungarn. Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867, der die Staatsgrundgesetze für die Doppelmonarchie festlegte, wurde am 14. 11. 1869 die Bezeichnung Österreichisch-Ungarische Monarchie eingeführt, die bis zum 21. 10. 1918 galt. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie bestand aus dem Kaiserreich Österreich („die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“: Königreiche Böhmen, Dalmatien, Galizien, die Erzherzogtümer Österreich unter der Enns und Österreich ob der Enns, die Herzogtümer Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Schlesien, Bukowina, die Markgrafschaften Mähren, Istrien, die gefürsteten Grafschaften Tirol, Görz, Gradisca, das Land Vorarlberg und Stadt und Gebiet Triest) und dem Königreich Ungarn mit Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien („Länder der ungarischen Krone“) sowie den Reichslanden Bosnien und Herzegowina. Die beiden Reichshälften wurden auch (nach ihrer Lage zum Fluss Leitha) als Cisleithanien und Transleithanien bezeichnet.
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