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Drittmittel

finanzielle Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt von dritter Stelle, d. h. von öffentlichen und privaten Stellen, eingeworben werden; Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z. B. Fachbereich, Fakultät, Institut) oder einzelnen Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung von Drittmitteln erfolgt über die Hochschulverwaltung; zu den Drittmitteln sind beispielhaft zu zählen: Zuwendungen von der Europäischen Union (EU), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie Mittel aus der Wirtschaft, von Stiftungen sowie Geldspenden und Sponsoringmittel. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit diesen Geldern finanziert werden, heißen Drittmittelprojekte.
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