Lexikon

Fakultạ̈t

Bildungswesen
an einer Hochschule der Zusammenschluss eines Wissenschaftsgebiets zu einer Körperschaft unter Leitung eines Dekans. An den ersten Universitäten im Mittelalter gab es zunächst nur 3 Fakultäten (theologische, juristische und medizinische Fakultät), denen die Artistenfakultät (die 7 freien Künste betreffend) angegliedert wurde. Aus ihr entwickelte sich die philosophische Fakultät. Die weitere Entwicklung der Forschung führte zur Spezialisierung und damit zur Aufgliederung der alten Fakultäten. Heute gliedern sich die Hochschulen z. T. nicht mehr in Fakultäten, sondern in Abteilungen oder Fachbereiche.
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