Lexikon

Erdölbevorratung

Maßnahme zur Sicherung der Erdölversorgung bei kurzfristigen Lieferengpässen. Grundlage ist in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz vom 25. 7. 1978 in der Fassung vom 6. 4. 1998. Der eigens zu diesem Zweck gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg muss einen Erdölvorrat in einer Menge halten, die dem Verbrauch in Deutschland von 90 Tagen entspricht. Die Erdölbevorratung wird über einen Bevorratungsbeitrag der Mitglieder finanziert. Mitglieder des EBV sind zwangweise alle deutschen Unternehmen, die Erdöl einführen bzw. verarbeiten.
Galaxien
Wissenschaft

Die größten Strukturen im Weltraum

Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...

Wärmepumpen, Industrie
Wissenschaft

Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen

Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...

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