Lexikon
Ersatzkassen
Träger der sozialen Krankenversicherung; Körperschaften des öffentlichen Rechts, hervorgegangen aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ersatzkassen sind mit rund einem Drittel Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. Ersatzkassen sind z. B. die BEK Barmer Ersatzkasse, die DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die GEK Gmünder Ersatzkasse, die HaMü Hamburg-Münchener Krankenkasse, die HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe u. a. Eine Neuzulassung von Ersatzkassen gibt es nicht. Die Aufsicht über die Ersatzkassen führt das Bundesversicherungsamt.
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
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