Lexikon

Exkommunikatin

[
lateinisch, „Ausschluss“
]
Kirchenbann; Anathema
im katholischen Kirchenrecht das schwerste kirchliche Zuchtmittel (Beugestrafe) mit einstweiligem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche (Kirchengliedschaft), nicht aber aus der Kirche selbst. Im Mittelalter wurde unterschieden zwischen dem großen Kirchenbann (excommunicatio maior oder anathema), der aus der Gemeinschaft der Gläubigen, und dem kleinen Kirchenbann (excommunicatio minor), der von Sakramentsempfang und Gottesdienst ausschloss. Die Exkommunikation hatte staatliche Rechtsfolgen, da Friedrich II. 1220 verfügte, dass sechs Wochen nach Verhängung des Kirchenbannes die Reichsacht folgen solle. Nach neuerem Kirchenrecht bleibt der Exkommunizierte passives Mitglied der Kirche, er ist nur aus der aktiven Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen; die Aufhebung der Exkommunikation erfolgt durch einen hoheitlichen Akt der Lossprechung.
Tiny House
Wissenschaft

Wenig Raum für Nachhaltigkeit

Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....

Jupiter, Planet, Sonnensystem
Wissenschaft

Jupiters gewaltsame Jugend

Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon