Lexikon

Falschaussage

mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur

Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...

Wissenschaft

Megatsunami mit tagelangem Nachspiel

Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon