Lexikon
Falschaussage
mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
Wissenschaft
Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur
Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...
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