Lexikon
Falschaussage
mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Aussage. Zeugen oder Sachverständige, die vor Gericht falsch aussagen, machen sich strafbar nach § 153 StGB. – In Österreich strafbar nach §§ 288, 289 StGB, in der Schweiz nach Art. 306 Abs. 1 (Parteien eines Zivilprozesses) und Art. 307 Abs. 1 (Zeugen, Sachverständige und Übersetzer vor Gericht) StGB.
Wissenschaft
Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen
Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...
Wissenschaft
Der Friedhof der Raumschiffe
Unbemannte Raumschiffe werden kontrolliert zurück zur Erde gesteuert. Viele davon landen im Meer rund um „Point Nemo“ im Südpazifik. Doch die Objekte dorthin zu navigieren, wo ihr Absturz keine Menschen gefährdet, ist schwierig. Daher proben Forscher das Flugmanöver vorab im Labor. von KATJA MARIA ENGEL Kurz nur, mitten im...