Lexikon
Gewissensfreiheit
das Recht, ohne Behinderung dem persönlichen Gewissen entsprechend zu handeln. Die Gewissensfreiheit ist garantiert in Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, in Deutschland vor allem in Art. 4 GG. Gewissensfreiheit ist nicht trennbar vom verantwortlichen freien Tun, von dem die Rechtsordnung ausgeht und an das vor allem das Strafrecht seine Schuldfeststellung knüpft.
In
Österreich
im Art. 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867 geregelt. – Auch in der Schweiz
besteht gemäß Art. 15 der Bundesverfassung seit langer Zeit Gewissensfreiheit.
Wissenschaft
Der Flaschenhals der Energiewende
Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...
Wissenschaft
News der Woche 27.06.2025
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