Lexikon
Hausfriedensbruch
die Verletzung des Hausrechts durch widerrechtliches Eindringen in Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eines anderen oder durch unbefugtes Verweilen darin trotz Aufforderung zum Verlassen durch den Hausrechtsinhaber; strafbar nach § 123 StGB; Verfolgung nur auf Antrag. – In der
Schweiz
ebenfalls nur auf Antrag strafbar (Art. 186 StGB). – In Österreich
nur bei Gewaltanwendung oder -androhung und nur mit Ermächtigung des Verletzten (§ 109 StGB).
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...
Wissenschaft
Jupiters heiße Brüder
Astronomen haben außerhalb des Sonnensystems Hunderte Riesenplaneten aufgespürt, die sehr nahe um ihre Heimatsterne kreisen. Wie sind sie dorthin gekommen? von THORSTEN DAMBECK Menschen mit Latein-Kenntnissen wissen: „Dimidium“ bedeutet die Hälfte. Seit einigen Jahren heißt so auch ein Planet, nämlich der 50,6 Lichtjahre...
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