Lexikon
Inhabergrundschuld
eine in der Praxis wenig übliche Form der Grundschuld (§ 1195 BGB), für die ein Grundschuldbrief ausgestellt wird und die auf den Inhaber lautet; es werden die Vorschriften über Inhaberschuldverschreibungen angewendet; eine Übertragung des Briefs erfolgt nach den Regelungen der Übertragung an beweglichen Sachen (§§ 929 ff. BGB).
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...