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Inverkehrbringen

jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts oder eines Abfalls (soweit dieser nicht unmittelbar beseitigt werden soll) einschließlich der Lagerung zur Abgabe an andere. Inverkehrbringen ist auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft. Neben der allgemeinen Produktverantwortung können besondere Anforderungen an das Inverkehrbringen gestellt sein, hauptsächlich aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen.
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