Lexikon
Jus divịnum
[
lateinisch
]göttliches Recht als Recht Gottes auf den Menschen und von daher Recht für die Menschen. Als Recht auf den Menschen umfasst es die Rechtspflichten, die gegen Gott zu erfüllen sind (Lob, Verkündigung, Dienst), als Recht für die Menschen ist das Jus divinum Ausfluss unmittelbarer Offenbarung.
Wissenschaft
Feuer und Eis auf Europa
Erwärmen die Ausbrüche von Unterwasservulkanen das Tiefenmeer unter dem Eis von Jupiters Riesenmond? Und könnte es dort sogar Leben geben? von THORSTEN DAMBECK In der Kälte des äußeren Sonnensystems kreist eine eisbedeckte Welt, kaum kleiner als der Erdmond: Europa. Den geheimnisvollen Trabanten Jupiters umhüllt eine dünne...
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...
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