Lexikon

Jus divnum

[
lateinisch
]
göttliches Recht als Recht Gottes auf den Menschen und von daher Recht für die Menschen. Als Recht auf den Menschen umfasst es die Rechtspflichten, die gegen Gott zu erfüllen sind (Lob, Verkündigung, Dienst), als Recht für die Menschen ist das Jus divinum Ausfluss unmittelbarer Offenbarung.
Jupiter, Mond, Planeten
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