Lexikon
Kindergeld
eine Geldzahlung an den Sorgepflichtigen für jedes Kind zum Ausgleich der Familienlast; wird seit 1996 nur noch alternativ zur Berücksichtigung steuerlicher Kinderfreibeträge gewährt. Kinder im Sinn des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Neufassung vom 28. 1. 2009 sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- und Berufsausbildung, körperliche Gebrechen, Arbeitslosigkeit u. a.) solche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindergeld beträgt (2010) für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Wissenschaft
Wie Geschlechtshormone das Immunsystem prägen
Frauen und Männer sind gegenüber zahlreichen Krankheiten unterschiedlich anfällig. Grund dafür ist, dass sich ihr Immunsystem unterscheidet. Unklar war allerdings, ob die Unterschiede vor allem genetisch bedingt sind oder durch die Geschlechtshormone verursacht werden. Nun zeigt eine Studie an Trans-Männern, dass deren...
Wissenschaft
Denisova-Erbgut könnte Besiedlung Amerikas erleichtert haben
Als die Vorfahren der heutigen amerikanischen Ureinwohner vor vielen tausend Jahren erstmals den neuen Kontinent besiedelten, könnte ihnen eine frühmenschliche Genvariante geholfen haben. Eine Studie zeigt, dass das Immun-Gen MUC19 bei vielen Menschen mit indigener amerikanischer Abstammung in einer Variante vorliegt, die...