Lexikon

Mehrwertsteuer

Nettoumsatzsteuer
eine Form der Umsatzsteuer, die die Nachteile der Bruttoumsatzsteuer (Kumulation, Konzentrationsförderung, Wettbewerbsverzerrungen, kein exakter Grenzausgleich) vermeidet. Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die vom Verbraucher getragen werden soll. Bemessungsgrundlage ist der Mehrwert der Waren auf jeder einzelnen Produktions- oder Handelsstufe. Der Mehrwert kann als Summierung von Wertschöpfungsfaktoren (Löhne, Gehälter, Zinsen, Gewinn; additive Methode) oder als Differenz zwischen Bruttoumsatz und Vorumsatz oder Einkauf (subtraktive Methode; Nettoumsatz) errechnet werden. Für bestimmte Lieferungen und Leistungen kann ein niedrigerer Steuersatz vorgesehen werden (z. B. für Lebensmittel, freiberufliche Leistungen u. a.). Ab 1. 1. 1968 ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Umsatzsteuergesetz die bis dahin geltende Bruttoumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer abgelöst worden. Die Mehrwertsteuer wurde 2007 von 16% auf 19% angehoben; ermäßigt (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen u. a.) beträgt sie 7%.
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