Lexikon
Postgeheimnis
die Verpflichtung der Inhaber oder der Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- und Paketdienstes (Art. 10 Grundgesetz, § 206 StGB in der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13. 11. 1998). – Ähnlich in der
Schweiz
nach Art. 13 der Bundesverfassung und Art. 179 StGB.
Wissenschaft
Regenwasser könnte erste Zell-Vorläufer stabilisiert haben
Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....
Wissenschaft
Wo bleiben die humanoiden Roboter?
Robotik-Unternehmen wie Boston Dynamics, Tesla oder neuerdings 1X und OpenAI erregen mit den Videos über ihre humanoiden Roboter immer wieder viel Aufmerksamkeit im Internet. Darin vollführen die Roboter akrobatische Kunststücke, absolvieren Hindernisparcours oder manipulieren, tragen und sortieren diverse Gegenstände. Doch wenn...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Laufen große Menschen schneller?
KI entwickelt Computerspiel-Szenen
Der Zombie-Mond
Faktorfischen
Jupiters gewaltsame Jugend
In aller Freundschaft